Um landwirtschaftliche Fahrzeuge auf den Straßen fahren zu dürfen, kannst du jetzt deinen Traktorführerschein machen. Dabei gibt es zwei Klassen, die für dich in Frage kommen könnten. Was du dabei beachten solltest und was du für Vorraussetzungen brauchst haben wir dir hier aufgeführt.
L – Der kleine Treckerführerschein
Kurzinfo:
Die Klasse L
-
Mindestalter
- 16 Jahre
-
Was darf ich fahren:
- land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
- Arbeitsmaschinen, Stapler und Flurförderzeuge
- Höchstgeschwindigkeit bis max. 25 km/h
Die Klasse L ist der kleinere Traktorführerschein mit welchem du leichtere Maschinen fahren darfst.
Machst du deinen Führerschein der Klasse B ist die Klasse L automatisch mit eingeschlossen.
T – Der große Traktorführerschein
Kurzinfo:
Die Klasse T
-
Mindestalter
- 16 Jahre
-
Was darf ich fahren:
- land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
- Arbeitsmaschinen
- bis max. 40 km/h
- bis max. 60 km/h (ab 18 Jahre)
Die Klasse T ist die Führerscheinklasse für so ziemlich alle land – und forstwirtschaftliche Zugfahrzeuge.
Alle Infos zur Führerscheinklasse L
- Fahrerlaubnis für
- land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
- Arbeitsmaschinen, Stapler und Flurförderzeuge
- jeweils auch mit Anhänger
- bis 25 km/h
- Alter
- 16 Jahre
- Gültigkeit
- Die Führerscheinklasse L ist unbefristet gültig.
- Eingeschlossen
- Die Führerschein Klasse B beinhaltet die Klasse L
- Besonderheiten
- –
Alle Infos zur Führerscheinklasse T
- Fahrerlaubnis für
- land – und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
- bis 40 km/h unter 18 Jahre
- bis 60 km/h über 18 Jahre
- Arbeitsmaschinen
- bis 40 km/h
- Alter
- ab 16 Jahre
- Gültigkeit
- Die Führerscheinklasse T ist unbefristet gültig.
- Besonderheiten
- –